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© Dr. Holger Werries (ekir) - Kaffeestand auf der Synode
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© Marion Unger (ekir) - Bessere Zukunft
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© Marion Unger (ekir) - Junge Mütter
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© Marion Unger (ekir) - Besuch 2015
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© Marion Unger (ekir) - Besuch 2023
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© Marion Unger (ekir) - Ahrflut - Vor der zerstörten Brücke in Insul übergaben Joana Kunz, Marion Unger, Dr. Karin Althaus-Grewe und Andrea Hügle (von links) eine Spende aus Ruanda an Pfarrer Holger Banse
© Marion Unger (ekir) - Ahrflut - Vor der zerstörten Brücke in Insul übergaben Joana Kunz, Marion Unger, Dr. Karin Althaus-Grewe und Andrea Hügle (von links) eine Spende aus Ruanda an Pfarrer Holger Banse
© Marion Unger (ekir) - Besuch Bataringaya 2022
© Marion Unger (ekir) - Besuch Bataringaya 2022
© Martina Schauß (ekir) - Überreichung von Gastgeschenken an die Delegation in der Missionsgemeinde Byeru
© Martina Schauß (ekir) - Überreichung von Gastgeschenken an die Delegation in der Missionsgemeinde Byeru
© Martina Schauß (ekir) - Sonnenaufgang vor dem Centre Ubucuti
© Martina Schauß (ekir) - Sonnenaufgang vor dem Centre Ubucuti
© Martina Schauß (ekir) - Gruppenbild mit Schülern und Delegation
© Martina Schauß (ekir) - Gruppenbild mit Schülern und Delegation
© Martina Schauß (ekir) - Kigali
© Martina Schauß (ekir) - Kigali
© Martina Schauß (ekir) - Centre Ubucuti (alt) - Überreichung des Gastgeschenks: eine Lutherbibel
© Martina Schauß (ekir) - Centre Ubucuti (alt) - Überreichung des Gastgeschenks: eine Lutherbibel
© Andréanne Kabazayire, EPR
© Andréanne Kabazayire, EPR
© Emmanuel Hakizimana, EPR
© Emmanuel Hakizimana, EPR
© Prince Karangwa, EPR
© Prince Karangwa, EPR

Wer wir sind – woher wir kommen

Der Synodale Fachausschuss Rwanda (SFR) des Kirchenkreises an Nahe und Glan wurde am 15. Oktober 1988 von der Kreissynode, damals noch unter dem Namen Synodaler Arbeitskreis Rwanda (SAR), mit dem Aufbau einer Partnerschaftsarbeit beauftragt. Auslöser war ein persönlicher Kontakt des damaligen Superintendenten des Kirchenkreises, Pfr. Heinz Gebhard, mit dem Präsidenten der Evangelischen Kirche Ruandas, der Eglise Presbyterienne au Rwanda (EPR). 1990 reiste eine erste Delegation nach Rubengera unter Leitung des Superintendenten Pfr. Hartmut Eigemann, um ein erstes persönliches Kennenlernen zu ermöglichen. Anlässlich des Gegenbesuchs der Partner im Jahr 1991 erfolgte am 7. April 1991 im Rahmen eines Festgottesdienstes in der Bergkirche in Waldböckelheim die Unterzeichnung des Partnerschaftsvertrags.

Die EPR wurde 1907 aufgrund der Missionsarbeit der evangelischen Bethel Mission (auch Bielefelder Mission) gegründet und umfasst nach einer Dezentralisierung im Jahr 2008 nunmehr sieben Kirchenkreise, sogenannte Presbyteries. Die Presbyterie Rubengera liegt unmittelbar am Kivu-See im Westen des Landes mit einem Superintendenten (Modérateur) in leitender Funktion und Pfarrern und Pfarrerinnen in den einzelnen Gemeinden. Der Kirchenkreis an Nahe und Glan gehört zur Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR), die etwa 30 Kirchenkreise umfasst. Die Partner auf ruandischer und deutscher Seite sind beide als Körperschaften des öffentlichen Rechts der jeweiligen Landeskirche konstituiert mit eigenen autonomen Rechten.

Unsere Partnerschaft – Grundlagen und Strukturen

Fundament der Partnerschaft ist das Evangelium von Jesus Christus, wie es uns in der Bibel gegeben ist. Die Partnerschaftsarbeit geschieht ferner im Rahmen der ökumenischen Zusammenarbeit der Kirchen. Sie will in allen ihren Formen dazu beitragen, christlichen Glauben und christliches Leben gegenseitig bekannt zu machen und miteinander zu leben im Sinne der Vereinten Evangelischen Mission (VEM). Leitspruch der Partnerschaft ist der Vers aus Jesaja 40,31: „Die dem Herrn vertrauen, schöpfen neue Kraft.“

Im Kirchenkreis An Nahe und Glan tragen Kreissynode und der Kreissynodalvorstand (KSV) die Gesamtverantwortung für die Partnerschaftsarbeit. Der von der Synode des Kirchenkreises eingesetzte Fachausschuss hat insbesondere die Aufgaben, Kreissynode und KSV über Fragen der Partnerschaftsarbeit zu beraten, die Konzeption der Arbeit auf der Grundlage der Vorschläge der ruandischen Seite zu erstellen und die Partnerschaftsarbeit auf deutscher Seite zu planen und umsetzen. Auf ruandischer Seite sind dem Superintendenten (Modérateur) der Presbyterie von der Landeskirche vergleichbare Aufgaben übertragen, welche vom Vorsitzenden des Partnerschaftskomitees (Facilitateur) koordiniert und der Leiterin des Diakoniekomitees in der Praxis umgesetzt werden.

Unsere gemeinsame Arbeit – im Wandel der Zeit

Gemäß unserem gemeinsamen evangelischen Glauben wird die Partnerschaft als eine geistliche Partnerschaft getragen von Partnerschaftsgottesdiensten, die am ersten Sonntag im September parallel im Kirchenkreis An Nahe und Glan und in der Presbyterie Rubengera gefeiert werden - nach gemeinsamer Vorbereitung mit Grußworten, Predigten und Fürbitten. Weitere Formen der Partnerschaft sind Partnerschaftsseminare, Veranstaltungen, z.B. Konzerte im Kirchenkreis bzw. in den einzelnen Gemeinden sowie gegenseitige Besuche der Partner alle zwei bis drei Jahre.

Die gemeinsamen Projekte haben sich im Lauf der Zeit entsprechend den jeweiligen Erfordernissen und Anliegen der Partner gewandelt. Projekte werden aufgrund von Anfragen des jeweils betroffenen Partners angestoßen, nicht aufgrund von Vorschlägen der jeweils anderen Seite.

Die ersten Anfänge

Am Anfang stand ein postalischer Austausch zwischen den Partnern zu geistlichen Anliegen und mit dem Interesse des Kennenlernens der gegenseitigen Lebensumstände.

Versöhnungsarbeit und „Kinderfamilien“

Nach dem Völkermord in Ruanda vom 7. April bis Mitte Juli 1994 reiste erstmals eine Delegation des Kirchenkreises An Nahe und Glan in die Presbyterie Rubengera und übergab die in ihren Gemeinden gesammelten Kollekten an die Partner. In Ruanda begann die Versöhnungsarbeit, die von der EPR unter der Theologie Dietrich Bonhoeffers getragen und organisiert wurde und so großen Erfolg hatte, dass sie immer noch als Modell für Versöhnungsarbeit gilt.

Besonders gravierend war die Situation von Kindern, deren Eltern während des Genozids ermordet worden waren. Die Partnerschaftsarbeit startete deshalb das Projekt „Kinderfamilien“, in welchem Hunderte aus Waisen gebildeten Familien mit über 1.500 Kindern und Jugendlichen versorgt wurden (Grundversorgung mit Nahrungsmitteln, Saatgut und Gartengeräte, Krankenversicherung, Ermöglichung von Schulbesuch für die größeren Kinder, Betreuung der „Familien“ durch pädagogisch geschultes Personal). Es gab insgesamt drei Projekte dieser Art (2006 bis 2014), die erfolgreich durchgeführt und abgeschlossen werden konnten.

„Für eine bessere Zukunft“

Das Nachfolgeprojekt richtete sich abermals auf die Bedürfnisse der „Kinderfamilien“ (254 Familien mit 984 Kindern und Jugendlichen) mit einer Grundversorgung durch Kleinprojekte wie Näherei, Gemüseanbau, Hühnerzucht. Es wurden Ausbildungen finanziert (v.a. Schweißer, Schreiner, Maurer und Friseur). Die Kinder und Jugendlichen erhielten eine Krankenversicherung und eine Sexual- und Drogenaufklärung durch geschultes Personal (2015 bis 2018).

Partnerschaftspreis der VEM 2016

Die insgesamt vier Projekte im Bereich „Kinderfamilien“ erhielten wegen ihrer anerkannt guten Konzeption und der nachweislich erzielten Erfolge den erstmals von der Vereinten Evangelischen Mission (VEM) ausgeschriebenen Partnerschaftspreis, der von der Vollversammlung der VEM im Oktober 2016 in Kigali verliehen wurde.

Kirchen- und Häuserrenovierungen

Parallel zu Versöhnungsarbeit und der Hilfe für Kinderfamilien unterstützte der SFR den Wiederaufbau von Kirchen, die während des Genozids zerstört worden waren, bzw. die Renovierung von Häusern der Kinderfamilien.

„Junge Mütter“

Seit 2018, die Kindergeneration aus der Zeit des Völkermordes war inzwischen erwachsen geworden, meldeten die ruandischen Partner einen erhöhten Bedarf an Unterstützung von jungen Müttern. Die lebensbedrohliche Situation von jungen Frauen mit ungewollter Schwangerschaft wird dabei inzwischen in ganz Afrika als erhebliches soziales und humanitäres Problem identifiziert. Jährlich unterstützt die Partnerschaftsarbeit seit 2018 etwa 100 Mütter zwischen 15 und 20 Jahren, die von ihren Familien verstoßen wurden und daher ohne diese Hilfe in prekärer Lage wären. Es erfolgt eine fachkundig begleitete Versöhnungsarbeit zur Wiederaufnahme der Töchter in ihren Ursprungsfamilien, möglichst eine Offenbarung der Väter zum Unterhaltsaufkommen und eine seelische Stärkung zur Vorbereitung der jungen Frauen auf ein Leben mit ihrem Kind. In einjährigen Schulungen werden die jungen Frauen im Nähen, Körbeflechten oder in anderen kleinen Handwerken und einfacher Landwirtschaft unterrichtet, damit sie für ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen zu können. Ferner werden Krankenversicherung und Sexualaufklärung zur Vermeidung weiterer ungewollter Schwangerschaften gewährleistet. Das Projekt wird wegen des hohen Bedarfs und sehr guten Aufklärungs- und Versöhnungserfolgs laufend weitergeführt. 

Ruandische Unterstützung für Opfer der Ahrflut 2021

Die Partnerschaftlichkeit und Gegenseitigkeit der Arbeit fand ihren lebendigen Ausdruck in der Spendensammlung der ruandischen Gemeinden zur Unterstützung der Opfer der Hochwasserflut vom 14. und 15. Juli 2021 im Ahrtal. Binnen weniger Wochen wurden in den Gottesdiensten in der Presbyterie Rubengera rund 1.900,00 EUR gesammelt, was in etwa dem 2,5 fachen durchschnittlichen Jahreseinkommen in Ruanda entspricht, wobei in der armen Region am Kivusee sogar ein vielfaches Jahresgehalt dieser Summe entspricht. Die Spende wurde vom SFR an die evangelische Kirchengemeinde Adenau an der Ahr mitten im von der Flut zerstörten Gebiet übergeben.

Das Centre Ubucuti (zusätzlich seit 2023)

Zur gemeindlichen Arbeit und Verwaltung der Arbeit in der Presbyterie Rubengera existiert das Centre Ubucuti, das jedoch seit 2015/16 infolge eines Straßenneubaus von Karongi nach Rubavo erheblich an Wert verloren hatte und in den letzten Jahren dem Verfall anheimgegeben war. Umso wichtiger war ein Neubau, der im Dezember 2023 vollendet und eröffnet werden konnte, welcher Raum für gemeindliche Aktivitäten aller Art, Verwaltungsbüros und auch Unterbringungsmöglichkeiten, u.a. zur Erstunterbringung verstoßener schwangerer Frauen bietet. Die Partnerschaftsarbeit hat den Neubau mit unterstützt und dabei insbesondere die Einrichtungserfordernisse für das Projekt „Junge Mütter“ berücksichtigt.

Aktuelles von uns und unseren Partnern – Berichte und Bilder

Hier finden Sie die jeweils jüngsten Berichte der Leiterin des Diakoniekomitees aus der Presbyterie Rubengera sowie Mitteilungen aus dem Kirchenkreis An Nahe und Glan.

Sommerrundbrief vom 11.07.2025

Brief an die Partner vom 13.07.2025

Wie wir uns finanzieren – Ihre Spendenbescheinigung

Die Partnerschaftsarbeit erfolgt von deutscher Seite aus vollständig ehrenamtlich. Alle Mitglieder erbringen ihre Arbeit neben ihrer beruflichen Tätigkeit bzw. im Ruhestand. Unter dem Vorsitz von Margot Holbach (1991 bis 2018) entwickelte sich der kontinuierliche Austausch von einer postalischen Partnerschaft zu langjähriger Projektarbeit. Sie wurde dabei jahrzehntelang von Irène Deveaux als der Zweiten Vorsitzenden unterstützt, welche auch das Vorstandsamt von Joana Kunz (2018 bis 2020) begleitete. Seit 2020 sind Andrea Hügle (Erste Vorsitzende) und Dr. Karin Althaus-Grewe (Zweite Vorsitzende) im Vorstand des SFR.

Unser Spendenkonto:
Kirchenkreis An Nahe und Glan
IBAN: DE51 5605 0180 0010 1998 18
SFR – Junge Mütter

Wichtig: Bitte nicht den Betreff und Ihre Adresse vergessen zum Versand der Spendenbescheinigung!

Verwaltungstechnische Unterstützung bei Briefeversendungen etc. leistet das Verwaltungsamt des Kirchenkreises An Nahe und Glan. Es fließt somit kein einziger Cent in Verwaltungsaufgaben, sondern alle Spenden kommen unmittelbar den Projekten zugute, deren Fortschreiten in mehreren Berichten pro Jahr von der Leiterin des Diakoniekomitees dargestellt und buchhalterisch nachgewiesen wird. Ferner überzeugen sich Mitglieder des SFR in Delegationsreisen alle vier Jahre über den Stand der Projekte.

Nach jahrzehntelanger Leitung und Verwaltung der Finanzen einschließlich Versendung von Spendenquittungen durch Burkhard Gosch werden Spendenquittungen bei Spenden ab 200,00 EUR nunmehr unmittelbar von der Kirchenverwaltung an Nahe und Glan, Kurhausstraße 6, 55453 Bad Kreuznach ausgestellt.

Synodaler Fachausschuss Rwanda (SFR) des Evangelischen Kirchenkreises An Nahe und Glan

© Synodaler Fachausschuss Rwanda • Alle Rechte vorbehalten • Website-ErstellungImpressumDatenschutz

Impressum

Synodaler Fachausschuss Rwanda im
Kirchenkreis An Nahe und Glan KdöR
Vertreten durch den Superintendenten/die Superintendentin
superintendentur.nahe-glan@ekir.de
Kurhausstraße 6
55453 Bad Kreuznach

Datenschutz­erklärung

1. Datenschutz auf einen Blick

Allgemeine Hinweise

Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie diese Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.

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Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit an uns wenden.

2. Allgemeine Hinweise und Pflicht­informationen

Datenschutz

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WENN DIE DATENVERARBEITUNG AUF GRUNDLAGE VON ART. 6 ABS. 1 LIT. E ODER F DSGVO ERFOLGT, HABEN SIE JEDERZEIT DAS RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION ERGEBEN, GEGEN DIE VERARBEITUNG IHRER PERSONENBEZOGENEN DATEN WIDERSPRUCH EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR EIN AUF DIESE BESTIMMUNGEN GESTÜTZTES PROFILING. DIE JEWEILIGE RECHTSGRUNDLAGE, AUF DENEN EINE VERARBEITUNG BERUHT, ENTNEHMEN SIE DIESER DATENSCHUTZERKLÄRUNG. WENN SIE WIDERSPRUCH EINLEGEN, WERDEN WIR IHRE BETROFFENEN PERSONENBEZOGENEN DATEN NICHT MEHR VERARBEITEN, ES SEI DENN, WIR KÖNNEN ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG NACHWEISEN, DIE IHRE INTERESSEN, RECHTE UND FREIHEITEN ÜBERWIEGEN ODER DIE VERARBEITUNG DIENT DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 1 DSGVO).

WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, SO HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR DAS PROFILING, SOWEIT ES MIT SOLCHER DIREKTWERBUNG IN VERBINDUNG STEHT. WENN SIE WIDERSPRECHEN, WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN ANSCHLIESSEND NICHT MEHR ZUM ZWECKE DER DIREKTWERBUNG VERWENDET (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 2 DSGVO).

Beschwerde­recht bei der zuständigen Aufsichts­behörde

Im Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe.

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Auskunft, Berichtigung und Löschung

Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden.

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